Allgemeines:
Der Mediendienst Waghäusel e.K., folgend mdw genannt, wurde am 13.12.2002 nach seinem Antrag vom 10.07.2001 als Veranstalter für die Programmart nicht bundesweites Fernsehen für die Programmkategorie Vollprogramm durch die Landesanstalt für Kommunikation Baden Württemberg (LFK) zugelassen.
Grundsätzliches:
Mit der Übergabe von Presseinformationen durch Dritte an mdw entscheidet die Redaktion in wie weit die Veröffentlichung im Programm aufgenommen wird.
- als Textmeldung oder
- als Beitrag in den Sendungen "Die Woche" bzw. "Bunt Gemischt" oder Sondersendungen
Gundsätzlich behält sich der mdw vor, die übermittelten Beiträge / Bildmatarial, sofern nicht anderweitig vereinbart, kostenfrei zu übernehmen und im Sinne des Informationsgehaltes zu ändern.
Prinzipiell verfolgt der mdw das Ziel, Vereinshinweise aus Waghäusel kostenlos aufzunehmen, sofern mit der beworbenen Vereinsveranstaltung keine komerzielle Gewinnabsicht verfolgt wird.
Beiträge, die durch mdw aufgezeichnet, nachbearbeitet und gesendet werden, unterliegen dem Urheberrecht des mdw. Dies betrifft nicht die Meldepflicht der Vereine bei der Veranstaltung an Verwertungsgesellschaften z.B. GEMA o.ä.
Für Meldungen aus der öffentlichen Verwaltung übernimmt der mdw keine inhaltliche Verantwortung.
Gewerbetreibende sind für ihre Anzeigeschaltung inhaltlich eigenverantwortlich. Dies trifft auch auf die verwendeten Bilder, Logos usw. zu.
Der mdw ist bestrebt, alle Inhalte des Programms in alle Richtungen neutral zu behandeln, sofern sie nicht mit den aktuellen Gesetzen, Vorschriften oder Rechtsprechung in Widerspruch stehen.
Auftraggeber / Aufträge:
- Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündlich oder schriftlich ohne ausdrückliche Bestätigung oder Vollmacht der Geschäftsführung Nebenabsprachen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über den schriftlichen Inhalt des Vertrages hinausgehen.
Angebot, Vertragsabschluss, Fristen und Termine
- Die Angebote durch mdw sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur durch eine Auftragsbestätigung durch mdw oder durch Ausführung nach Auftragserteilung des Auftraggebers zu Stande.
- Liefer-, Fertig- und Zurverfügungstellungfristen und -termine sind unverbindlich, solange sie nicht durch mdw bestätigt sind.
- Der Beginn der vom Auftragnehmer bestätigten Fristen bzw. Termine setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen durch den Auftragnehmer setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen und Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Betreiber physikalischer Netze), auch wenn sie bei Dritten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Das Recht des Auftraggebers vom Auftrag zurückzutreten bleibt davon unberührt, sofern durch die Verzögerung die Leistung für den Auftraggeber nicht mehr verwendbar ist. - Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verzugsentschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Höhe des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers beruht.
Preise und Zahlungen:
- Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste (siehe Menupunkt "Werbung") ohne Abzüge.
mdw behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern. - Ist nachträgliche Zahlung vereinbart, so gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum; das Zahlungsziel wird ausdrücklich in der Rechnung datumsmäßig bestimmt.
- Der Auftraggeber kann nur dann mit Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, wenn diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Kündigung:
- Kündigungen von Werbeaufträgen sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, zu jedenZeipunkt möglich.
- Bei vorzeitigen Kündigungen werden gewährte Rabatte oder Leistungen durch mdw zurückgefordert.
Verkauf:
- Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum des mdw.
- Im Falle des Verkaufs von gebrauchten Geräten/Datenträger an Dritte wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
- Alle Beiträge, welche auf Datenträgern durch mdw zum Verkauf angeoten werden, sind nach geltenden Regen der Technink und Standards erstellt. Für Datenträger, die auf einzelnen Geräten nicht funktionieren, übernimmt der mdw keine Haftung.
Im Prinzip handelt der mdw im Umgang mit seinen Geschäftspartnern und Kunden nach den gültigen allgemeinen menschlichen Regeln und ist bisher mit nur sehr wenigen Ausnahmen auf juristischen Beistand angewiesen gewesen. Dies zeugt für eine gute und funktionierende Zusammenarbeit mit dem Mediendienst Waghäusel und seinen Auftraggebern!